Fortführung der privaten Kranken- bzw. Pflegepflichtversicherung bei Arbeitslosigkeit

Grundsätzlich unterliegen Personen bei Eintritt von Arbeitslosigkeit der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bzw. sozialen Pflegepflichtversicherung (SPV), wenn sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) beziehen. Für Privatversicherte besteht aber unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Für Personen ab Alter 55, die in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren, tritt bei Eintritt von Arbeitslosigkeit i.a. jedoch keine Versicherungspflicht in der GKV bzw. SPV ein. Privatversicherte  können demnach ihre private Krankenversicherung (PKV) bzw. private Pflegepflichtversicherung (PPV) bei Eintritt von Arbeitslosigkeit fortführen.

Jetzt auf Google nach Fortführung der privaten Kranken- bzw. Pflegepflichtversicherung bei Arbeitslosigkeit weitersuchen.

Benutzer, die diese Seite fanden, suchten auch nach:

  • pflegepflichtversicherung bei arbeitslosigkeit
  • fortführung private krankenversicherung bei arbeitslosigkeit

Wenn Dir dieser Post gefallen hat, dann komentiere Ihn Kommentar or subscribe to the feed und nehme den Blog in Deinen feed reader.

Comments

No comments yet.

Leave a comment

(required)

(required)