Leistungsfortzahlung/Beitragsübernahme der BA während Zeiten der Arbeitsunfähigkeit

Die Leistungen der BA an den Arbeitslosen – und damit verbunden auch die Übernahme der Beiträge der BA zur PKV, PPV und GRV (gesetzliche Rentenversicherung) – werden während der Dauer einer Arbeitsunfähigkeit des Arbeitslosen für maximal sechs Wochen fortgezahlt. Über diesen Zeitraum hinaus gewährt die BA für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit keine Leistungen und übernimmt keine Beitragszahlungen zur PKV, PPV und GRV. Deshalb ist eine Fortführung der Krankentagegeldversicherung bei der privaten Krankenversicherung erforderlich.

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