Riester Rente, Was ist zu tun, wenn sich die persönlichen Daten geändert haben?

Haben sich Änderungen ergeben, die sich auf die Höhe der Zulage der Riester Rente auswirken, müssen Sie als Kunde dieses innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist (unverzüglich) der Lebensversicherung mitteilen. Dies sind zum Beispiel:

Beendigung der Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis

Änderung des Familienstandes

Wegfall des Kindergeldes

Änderung der Kinderanzahl

Zuordnung der Kinder oder

Wohnsitzwechsel ins Ausland.

Besondere Änderungen ergeben sich zum Beispiel bei einer Erhöhung der Zulage , wie z.B. die Geburt eines Kindes.
Die Änderungen können Sie der Versicherung  mitteilen, indem sie die entsprechenden Felder im jeweiligen Informationsblatt ausfüllen und diese(s) unterschrieben zurücksenden. Die geänderten Daten werden dann von der Versicherung der ZfA mitgeteilt.

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