Dividendenpolitik Bilanzpolitik

Teil der -» Bilanzpolitik mit dem Ziel, die Höhe und den Zeitpunkt der an die Anteilseigner auszusch; tenden Beträge (Dividende) so festzulegen, daß diese an Ihrem Invesfc ment in der Unternehmung festgelegten bzw. weitere Beträge anlegen (-> Investor Relations). Die Anteilseigner präferieren im allgemeinen einen möglichst stetigen und verläßlichen aus dem laufenden Ergebnis oder aus den Rücklagen dotiert werden. Aktionsparameter der Dividendenpolitik sind daher einerseits bilanzpolitische Maßnahmen zur Ergebnisglättung sowie andererseits zur Auflösung oder auch Bildung von Rücklagen.
In Deutschland haben die Aktionäre gem. §58IV AktG Anspruch auf den Bilanzgewinn des Einzelabschlusses (-> Gewinnverwendung). Eine Verstetigung der Dividende setzt daher an einer Verstetigung der Gewinne – insbesondere durch Bildung und Auflösung -» Stiller Rücklagen – an, wobei in Deutschland im allgemeinen wegen des Gläubigerschutzprinzips eher eine Ge-winnglättung nach unten erfolgt. In den USA besteht de jure kein funktionaler Zusammenhang zwischen Bilanzgewinn und Ausschüttung. Die Ausschüttung kann durch den Vorstand grundsätzlich losgelöst von der Höhe des Bilanzgewinns erfolgen. Dennoch stellt – wie empirische Untersuchungen zeigen – die Gewinnglättung und Verstetigung der Ausschüttungen ein zentrales bilanzpolitisches Ziel dar, allerdings tendenziell eher nach oben, um den Interessen der vornehmlich institutionellen Anlegern gerecht zu werden, aber auch im Eigeninteresse, da in amerikanischen Unternehmen die Vergütung der Unternehmensleitung üblicherweise an die Gewinne bzw. Dividenden gekoppelt ist.

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