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	<title>Vermögen und Sparen &#187; Sozialversicherung</title>
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		<title>Private Krankenversicherung Wechsel (PKV) ja oder nein</title>
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		<pubDate>Wed, 24 Sep 2008 05:15:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ab dem 01.01.2009 kann jeder Privatversicherte seine PKV wechseln. Dieses f&#252;hrt aber zu einigen Beeintr&#228;chtigungen f&#252;r den Kunden der privaten Krankenversicherung, denn der PKV Wechsel ist nicht ohne Nebenwirkungen. Man in den sogenannten Basistarif wechseln. Dieser Tarif steht jedem Versicherten bis zum 30.Juni 2009 zu. Sogar gesetzlich Versicherte , oberhalb der BBG, k&#246;nnen in diesen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ab dem 01.01.2009 kann jeder Privatversicherte seine PKV wechseln. Dieses f&#252;hrt aber zu einigen Beeintr&#228;chtigungen f&#252;r den Kunden der privaten Krankenversicherung, denn der PKV Wechsel ist nicht ohne Nebenwirkungen. Man in den sogenannten Basistarif wechseln. Dieser Tarif steht jedem Versicherten bis zum 30.Juni 2009 zu. Sogar gesetzlich Versicherte , oberhalb der BBG, k&#246;nnen in diesen Basistarif wechseln.</p>
<p>Toll ist es nun, dass bereits Privatversicherte Ihre Altersr&#252;ckstellungen mittnehmen k&#246;nnen, aber leider nur zum Teil. Dieser wird berechnte nach der H&#246;he des Basistarifes. Und dann m&#252;ssen Sie noch 2 Jahre warten, um wieder in einen Top Tairf wechseln zu k&#246;nnen. Dadurch wird vermieden, dass es zum gro&#223;en Privatkassen sterben kommt. Nicht immer gl&#252;cklich f&#252;r unsere Kunden.</p>
<p>Zumindestens hat jeder die Wahl zum PKV wechseln und gerade diejenigen, in einem Basistarif haben keine Probleme zu wechseln. Top Tarife sind schwieriger umzuwandeln. Entscheiden k&#246;nnen Sie dann selbst. <img src='http://www.consulti.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
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		<title>Volksversicherung Vorruhestandsgeld Wanderversicherung</title>
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		<pubDate>Sun, 17 Aug 2008 09:27:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Volksversicherung Volksversicherung ist die Einbeziehung der nahezu gesamten Bev&#246;lkerung in das soziale Versicherungssystem des Staates und Leistungsgew&#228;hrung entsprechend dem Beitragsaufkommen (mit staatlichen Zusch&#252;ssen) sowie Verwaltung des Systems auf genossenschaftlicher Grundlage (Selbstverwaltung). Gegensatz: die Staatsb&#252;rgerversorgung. Sie wird im wesentlichen aus Steuermitteln finanziert, gew&#228;hrt allen B&#252;rgern eine gleichhohe Grundsicherung (Mindestversorgung) und wird vom Staat verwaltet. Vorruhestandsgeld Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Volksversicherung</strong></p>
<p>Volksversicherung ist die Einbeziehung der nahezu gesamten Bev&ouml;lkerung in das soziale Versicherungssystem des Staates und Leistungsgew&auml;hrung entsprechend dem Beitragsaufkommen (mit staatlichen Zusch&uuml;ssen) sowie Verwaltung des Systems auf genossenschaftlicher Grundlage (Selbstverwaltung). Gegensatz: die Staatsb&uuml;rgerversorgung. Sie wird im wesentlichen aus Steuermitteln finanziert, gew&auml;hrt allen B&uuml;rgern eine gleichhohe Grundsicherung (Mindestversorgung) und wird vom Staat verwaltet.</p>
<p><strong>Vorruhestandsgeld</strong><br />
Das Vorruhestandsgeld ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird vom Arbeitgeber aufgrund tariflicher Vereinbarung gezahlt.</p>
<p><strong>Wanderversicherung</strong><br />
Wanderversicherung liegt vor, wenn f&uuml;r einen Versicherten wirksame Beitr&auml;ge zu mehreren Versicherungszweigen der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Rentenversicherung der Arbeiter und Knappschaftliche Rentenversicherung) entrichtet sind.</p>
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		<title>Versicherungszweig Versorgung Versorgungsausgleich</title>
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		<pubDate>Sun, 17 Aug 2008 09:26:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Versicherungszweig Mit dem Wort Versicherungszweig bezeichnet man die Art der Sozialversicherung, der man aufgrund seiner Besch&#228;ftigung oder Beitragsleistung angeh&#246;rt. In der gesetzliche Rentenversicherung gibt es drei Versicherungszweige: die Rentenversicherung der Angestellten, der Arbeiter und die knappschaftliche Rentenversicherung. Versorgung Versorgung (z. B. Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich) ist die Entsch&#228;digung f&#252;r ein der Allgemeinheit erbrachtes Opfer. Nicht die eigene [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Versicherungszweig</strong><br />
Mit dem Wort Versicherungszweig bezeichnet man die Art der Sozialversicherung, der man aufgrund seiner Besch&auml;ftigung oder Beitragsleistung angeh&ouml;rt. In der gesetzliche Rentenversicherung gibt es drei Versicherungszweige: die Rentenversicherung der Angestellten, der Arbeiter und die knappschaftliche Rentenversicherung.</p>
<p><strong>Versorgung</strong><br />
Versorgung (z. B. Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich) ist die Entsch&auml;digung f&uuml;r ein der Allgemeinheit erbrachtes Opfer. Nicht die eigene Vorsorge durch Beitragsleistung f&uuml;hrt zur Versorgung, sondern ein vorausgegangenes Opfer. Die Versorgung wird durch Steuermittel finanziert.</p>
<p><strong>Versorgungsausgleich</strong><br />
Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der w&auml;hrend der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (&auml;hnlich dem Zugewinn-Ausgleich). Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werth&ouml;heren Anwartschaften oder Aussichten auf eine auszugleichende Versorgung. Dem berechtigten Ehegatten steht als Ausgleich die H&auml;lfte des Wertunterschiedes zu. Ziel des Versicherungsausgleichs ist die eigenst&auml;ndige Soziale Sicherung der Frau im Fall der Scheidung.</p>
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		<title>Versichertennummer was beinhaltet Sie?</title>
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		<pubDate>Sun, 17 Aug 2008 09:25:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Umlageverfahren Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem die durch Beitr&#228;ge aufgebrachten Mittel sogleich in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen &#8222;umgelegt&#34; werden (Gegensatz: Ansammlung von Kapital). Versicherten&#228;lteste Versicherten&#228;lteste sind die Vertrauensleute der Versicherten. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Versicherten und Rentner wahrzunehmen. Versichertennummer Die Versichertennummer wird in der Krankenversicherung verwendet, sie wird auch als [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Umlageverfahren</strong><br />
Das Umlageverfahren ist ein Finanzierungssystem, bei dem die durch Beitr&auml;ge aufgebrachten Mittel sogleich in die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen &bdquo;umgelegt&quot; werden (Gegensatz: Ansammlung von Kapital).</p>
<p><strong>Versicherten&auml;lteste</strong><br />
Versicherten&auml;lteste sind die Vertrauensleute der Versicherten. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Versicherten und Rentner wahrzunehmen.<br />
<strong>Versichertennummer</strong><br />
Die Versichertennummer wird in der Krankenversicherung verwendet, sie wird auch als Krankenversichertennummer bezeichnet. Jedem Versicherten der Krankenversicherung, auch den Familienversicherten ist von der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind, eine <a href="https://www.bmg.bund.de/nn_1168554/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/V/Glossarbegriff-Versichertennummer.html">Versichertennummer </a>zu vergeben. Sie erhalten dar&uuml;ber eine Krankenversichertenkarte. Unter der Versichertennummer f&uuml;hrt die Krankenkasse ein Versichertenverzeichnis, das alle Angaben zum Versicherungsverh&auml;ltnis und zur Feststellung des Leistungsanspruchs enth&auml;lt.</p>
<p><strong>Versicherung</strong><br />
Versicherung bedeutet: Gleichgewicht von Leistungen und Gegenleistungen. Der Versicherte mu&szlig; einen Beitrag zahlen, der dem Wert der ihm (nach dem Versicherungsvertrag) zu gew&auml;hrenden Leistungen entspricht. Die H&ouml;he des Beitrages h&auml;ngt von der Gr&ouml;&szlig;e des Risikos ab (Gesundheitszustand, Alter), mit dem der einzelne Versicherte die Versichertengemeinschaft belastet (risikogerechte Beitr&auml;ge). Das Versicherungsprinzip ist am deutlichsten in der Privatversicherung verwirklicht, in der Sozialversicherung zum Teil.</p>
<p><strong>Versicherungsfall</strong><br />
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, das in der Sozialversicherung den Leistungsanspruch ausl&ouml;st. Versicherungsf&auml;lle sind: in der Arbeitslosenversicherung die Arbeitslosigkeit; in der Krankenversicherung Krankheit, Entbindung und Tod; in der Unfallversicherung Arbeitsunfall und Berufskrankheit; in der Rentenversicherung Kindererziehung, Berufsunf&auml;higkeit, Erwerbsunf&auml;higkeit, Alter und Tod.<br />
<strong>Versicherungsnummer</strong><br />
Die Versicherungsnummer (VSNR) wird in der Rentenversicherung verwendet, sie wird auch als Rentenversicherungsnummer bezeichnet. Jedem Versicherten der Rentenversicherung wird von dem bei Beginn der Versicherung zust&auml;ndigen Versicherungstr&auml;ger eine VSNR vergeben. &Uuml;ber die Vergabe der VSNR erh&auml;lt der Versicherte einen Sozialversicherungsausweis. Unter der VSNR wird das Versicherungskonto des Versicherten gef&uuml;hrt.</p>
<p><strong>Versicherungstr&auml;ger</strong><br />
Versicherungstr&auml;ger sind &ouml;ffentlich-rechtliche K&ouml;rperschaften, die die Aufgabe haben, die Sozialversicherung zu vollziehen, d.h., die notwendigen Mittel (Beitr&auml;ge) einzuziehen und die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gew&auml;hren.</p>
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		<title>Sozialversicherung Sozialversicherungswahl</title>
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		<pubDate>Sun, 17 Aug 2008 09:24:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sozialversicherung Die Sozialversicherung ist eine durch &#246;ffentliche Rechte geregelte, auf dem Solidarit&#228;tsprinzip beruhende Zwangsversicherung, die nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung aufgebaut ist und unter staatlicher Aufsicht steht. Zur Sozialversicherung geh&#246;ren: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung ist eine Mischform aus Versicherung, Versorgung und F&#252;rsorge: Sie ist Versicherung (&#252;berwiegende Finanzierung aus Beitr&#228;gen); sie ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sozialversicherung</strong><br />
Die Sozialversicherung ist eine durch &ouml;ffentliche Rechte geregelte, auf dem Solidarit&auml;tsprinzip beruhende Zwangsversicherung, die nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung aufgebaut ist und unter staatlicher Aufsicht steht. Zur Sozialversicherung geh&ouml;ren: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung ist eine Mischform aus Versicherung, Versorgung und F&uuml;rsorge: Sie ist Versicherung (&uuml;berwiegende Finanzierung aus Beitr&auml;gen); sie ist Versorgung (Staatszusch&uuml;sse, Ausgleich nach sozialen Gesichtspunkten); sie ist auch F&uuml;rsorge (Leistungen zur Rehabilitation).<br />
<strong>Sozialversicherungsabkommen</strong><br />
Die Systeme der Sozialen Sicherheit vieler Staaten benachteiligen die Ausl&auml;nder im Inland. Diese Nachteile zu beseitigen, ist die wichtigste Aufgabe der Sozialversicherungsabkommen. Man unterscheidet zwischen zweiseitigen (bilateralen) und mehrseitigen (multilateralen) Abkommen. Durch Sozialversicherungsabkommen soll erreicht werden, da&szlig; Leistungen auch durch Versicherungstr&auml;ger im anderen Vertragsstaat gew&auml;hrt werden und zur&uuml;ckgelegte Beitrags- und gleichgestellte Zeiten bei der Anspruchspr&uuml;fung ber&uuml;cksichtigt werden.<br />
<strong>Sozialversicherungsausweis</strong><br />
Der Sozialversicherungsausweis ist bei Aufnahme der ersten Besch&auml;ftigung auszustellen. Erenth&auml;lt dieVersiche-rungsnummer der Rentenversicherung, den Familiennamen und den Vornamen des Besch&auml;ftigten. Unter bestimmten Bedingungen, z. B. Schaustellergewerbe, ist er mit einem Lichtbild des Besch&auml;ftigten auszustatten.<br />
Der Sozialversicherungsausweis ist bei Beginn jeder Besch&auml;ftigung dem Arbeitgeber vorzulegen. Bestimmte Besch&auml;ftigte haben ihn auch w&auml;hrend der Aus&uuml;bung ihrer Besch&auml;ftigung mitzuf&uuml;hren und bei Kontrollen zur Aufdeckung von illegalen Besch&auml;ftigungsverh&auml;ltnissen vorzulegen.<br />
<strong>Sozialversicherungswahl</strong><br />
Die Sozialversicherungswahl ist die Wahl der Abgeordneten in die Vertreterversammlung des Versicherungstr&auml;gers. Versicherte und Arbeitgeber w&auml;hlen ihre Vertreter. Sozialversicherungswahlen finden alle sechs Jahre statt.</p>
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