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Ablaufleistung
Konventionelle LV/RV mit fondsgebundener Überschussbeteiligung
Hier besteht die Ablaufleistung aus:
Garantierte Leistung
Der Kunde erhält eine garantierte Erlebensfall-Leistung auf Grund einer konventionellen Kalkulation mit garantiertem Rechnungszins .
Fondsgebundene Leistung
Die erwirtschafteten und zugeteilten Überschüsse werden in Investmentfonds angelegt.
Die Ablaufleistung ist die Kapitalsumme, die bei Vertragsende aus der kapitalbildenden
Lebensversicherung bzw. bei Ausübung des Kapitalwahlrechts aus der aufgeschobenen Rentenversicherung in der Regel an den Versicherungsnehmer zum vereinbarten Termin ausgezahlt wird. Sie besteht aus der garantierten Versicherungssumme bzw. Kapitalabfindung sowie aus Leistungen der Überschussbeteiligung, welche nicht garantiert werden können. Dies ist notwendig, weil bei Verträgen mit langlaufenden Garantien eine vorsichtige Kalkulation erforderlich ist. Sind die erwirtschafteten Ergebnisse jedoch besser als kalkuliert, sollen die Kunden hieran adäquat und zeitnah beteiligt werden. Der Kunde wird jährlich über die Wertentwicklung seines Kapitals informiert.
Fondsgebundene LV/RV
Die Ablaufleistung sowie die TF Leistung erbringt die Versicherung nach Wahl des Kunden in Wertpapieren oder als Geldleistung. Für die Auszahlung in Anteileinheiten erhebt die Versicherung eine Gebühr von 25 Euro. Eine Auszahlung bis zur Höhe von 500 Euro wird stets als Geldleistung erbracht.
Da die Fondsentwicklungen nicht vorauszusehen sind, können die Ablaufleistungen nicht garantiert werden. In unseren Modellrechnungen des Angebotsprogramms ist unter der theoretischen Annahme gleichbleibender Fondsentwicklungen angegeben, wie die Kapitalsumme/Kapitalabfindung der FLV/FLR z. B. bei einer jährlichen Wertentwicklung der Fonds von 1%, 6%, 8%, 10% aussehen könnte. Diese Wertangaben haben nur Modellcharakter. Die tatsächliche Ablaufleistung wird daher höher oder niedriger sein. Den tatsächlichen Geldwert des Deckungskapitals zum Ablauf bzw. zum Beginn der Rentenzahlung (Ende der Aufschubzeit) der Versicherung ermittelt die AachenMünchener dadurch, dass die Zahl der Anteileinheiten mit dem Kurswert der Fonds am Stichtag multipliziert wird. Dabei gilt als Stichtag der Kurswert des letzten Börsentages des Vormonats.
Die Sparbeiträge (Beitrag) einer FLV/FLR werden in Anteileinheiten der ausgewählten Investmentfonds umgerechnet. Bei der Umrechnung wird der Wert der Anteileinheiten (= Bewertungsfaktor des laufenden Monats) zu Grunde gelegt, der am Stichtag (= letzter Börsentag) des Vormonats gilt. Wird am Ende des Monats ein laufender Überschussanteil fällig, wird dieser mit dem Bewertungsfaktor des darauf folgenden Monats in Anteileinheiten umgerechnet.
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