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Abrufphase
Die Höhe der Rente ist abhängig von dem zum gewünschten Rentenbeginn vorhandenen Kapital und der kalkulatorischen Rest-Lebenserwartung der versicherten Person und damit von der erwarteten Rentenbezugszeit. Die Lebenserwartung hängt wiederum wesentlich vom Geschlecht der Person und ihrem bereits erreichten Alter ab. Die Berechnung der Rente erfolgt auf Basis der bei Abschluss des Vertrages in den AVB vereinbarten Rechnungsgrundlagen.
Die Beitragszahlung wird bei Abruf der Leistung eingestellt. Wenn eine Rente vorzeitig ausgezahlt wird, ist sie geringer als die ursprünglich vereinbarte Rente: Der Kunde zahlt weniger Beiträge als vereinbart und der Zinseszins-Effekt kommt in diesen nun fehlenden Monaten / Jahren nicht mehr zum Tragen.
Bei der Rüruprente und Riester Rente kann der Kunde ab dem Monatsersten, an dem er das 60. Lebensjahr vollendet hat, den Beginn der Rente (jeweils auf den nächsten Monatsersten) vorziehen (Abrufphase) - ohne den sonst üblichen Stornoabzug . Damit kann er seinen privaten Rentenbezug besser auf den tatsächlichen Beginn seines Ruhestandes abstimmen.
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