Altersgrenze – Beitrittsgebiet – Bruttosozialprodukt

Altersgrenze
Altersgrenze ist die Grenze zwischen dem aktiven Erwerbsleben und dem Ruhestand, also der Übergang vom Beitragszahler zum Rentner. Die allgemeine Altersgrenze liegt beim 65. Lebensjahr, unter bestimmten Bedingungen jedoch bereits beim 60. oder 63. Lebensjahr.

Beitrittsgebiet
Beitrittsgebiet ist das Gebiet der ehemaligen DDR. Es wird so bezeichnet, weil es mit Wirkung vom 3.10.1990 der Bundesrepublik Deutschland beigetreten ist. Im Einigungsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 31.8.1990 ist dieses Gebiet in Kapitel II, Artikel 3 bezeichnet. Es sind die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Ferner gehört der Teil des Landes Berlin dazu, in dem das Grundgesetz vor dem 3.10.1990 nicht galt: das frühere Ost-Berlin. Diese Länder werden auch neue Bundesländer genannt.

Bruttosozialprodukt
Das Bruttosozialprodukt ist die Summe aller Güter und Dienstleistungen, die in einer Volkswirtschaft erzeugt werden.

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