Internationale Arbeitskonferenz – Internationales Arbeitsamt
Internationale Arbeitskonferenz
Die Internationale Arbeitskonferenz ist das oberste Gremium der Internationalen Arbeitsorganisation. Die Konferenz entscheidet über die Annahme der verschiedenen internationalen Arbeitsübereinkommen und Empfehlungen sowie über die Resolutionen und Berichte, die internationale Richtlinien auf dem Gebiet der Arbeits- und Sozialpolitik festlegen. Jedes Mitgliedsland entsendet zu der alljährlich stattfindenden Internationalen Arbeitskonferenz zwei Regierungsvertreter und je einen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerdelegierten. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sind nicht an die Weisungen ihrer Regierung gebunden.
Internationale Arbeitsorganisation
Die Internationale Arbeitsorganisation ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie behandelt die Probleme der internationalen Arbeits- und Sozialpolitik. Ihre Gremien sind die Internationale Arbeitskonferenz, der Verwaltungsrat und das Internationale Arbeitsamt. Diese Gremien bestehen nicht nur aus Regierungsvertretern, sondern ebenso aus Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit
Die Internationale Vereinigung fürSoziale Sicherheit setzt sich aus staatlichen Stellen, Zentralanstalten und Landesverbänden von Verwaltungsträgern aller oder einzelner Zweige der Sozialen Sicherheit zusammen. Zweck der Vereinigung ist die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene zur Verteidigung, Förderung und Entwicklung der Sozialen Sicherheit in der ganzen Welt. Die wichtigsten Organe der Vereinigung sind: die Generalversammlung, der Verwaltungsrat und der Vorstand.
Internationales Arbeitsamt
Das Internationale Arbeitsamt in Genf ist das ständige Sekretariat der Internationalen Arbeitsorganisation. Seine Beamten sammeln und sichten das Forschungsmaterial, bereiten die Berichte für die Tagungen vor, treffen die Auswahl der Experten für Hilfeleistungsprogramme und redigieren und veröffentlichen Zeitschriften, Studien, Statistiken und Berichte.
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine rechtsfähige Verwaltungseinheit unter staatlicher Aufsicht; sie ist eine juristische Person, die — wie die natürliche Person — Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Die Sozialversicherungsträger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Rechtsanspruch
Rechtsanspruch ist das Recht, beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Versicherungsträger die vom Gesetz vorgeschriebene Verwaltungsentscheidung zu verlangen (z.B. Anspruch auf Zahlung von Rente oder Krankengeld).
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