Landessozialgerichte – Bundessozialgericht
Die Landessozialgerichte sind als zweite Instanz zuständig für die Entscheidung über die Berufung gegen die Urteile der Sozialgerichte. Die Landessozialgerichte verhandeln und entscheiden in Senaten.
Jeder Senat ist mit fünf Richtern besetzt; drei Berufsrichter — davon ist einer der Vorsitzende des Senats — und zwei ehrenamtliche Richter. Auch hier kommen die ehrenamtlichen Richter in der Regel aus dem Kreis der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Bundessozialgericht
Das Bundessozialgericht ist das oberste Gericht für die Sozialgerichtsbarkeit. Es hat seinen Sitz in Kassel.
Das Bundessozialgericht ist als dritte Instanz zuständig für die Entscheidung über die Revision. Es verhandelt und entscheidet in Senaten, die wie die Senate beim Landessozialgericht gebildet sind. Jeder Senat ist mit fünf Richtern besetzt: drei Berufsrichter — hiervon ist einer der Vorsitzende des Senats — und zwei ehrenamtliche Richter.
Außerdem gibt es beim Bundessozialgericht einen Großen Senat, der aus dem Präsidenten des Bundessozialgerichts, sechs weiteren Berufsrichtern und vier ehrenamtlichen Richtern besteht. Der Große Senat muß entscheiden, wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats des Bundessozialgerichts abweichen will oder wenn es sich um grundsätzliche Fragen zur Fortbildung des Rechts handelt.
Es besteht eine besondere, von der Verwaltung getrennte Sozialgerichtsbarkeit (Grundsatz der Gewaltenteilung). An der Rechtsprechung wirken Berufsrichter und ehrenamtliche Richter (Laienrichter) mit.
Der Instanzenzug ist dreistufig: Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht. Das Sozialgericht verhandelt und entscheidet in Kammern und ist mit drei Richtern besetzt (ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter). Das Landes- und das Bundessozialgericht entscheiden in Senaten (drei Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter). Das Landessozialgericht entscheidet über die Berufung, das Bundessozialgericht über die Revision.
Benutzer, die diese Seite fanden, suchten auch nach:
- No search results for this post yet...
Wenn Dir dieser Post gefallen hat, dann komentiere Ihn Kommentar or subscribe to the feed und nehme den Blog in Deinen feed reader.

Comments
No comments yet.
Leave a comment