Rehabilitation Solidaritätsprinzip Sozialbeirat Sozialbericht
Rehabilitation
Unter Rehabilitation (lat: rehabilis = wieder geistig und physisch fähig gemacht) versteht man alle Leistungen, die in der Sozialversicherung zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit durchgeführt werden. Man unterscheidet medizinische, berufsfördernde und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.
Selbstverwaltung
Selbstverwaltung ist das paritätische Mitwirken der Versicherten und Arbeitgeber an der Erledigung der dem Versicherungsträger übertragenen Aufgaben. Ehrenamtliche Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber werden gewählt und „regieren" autonom (eigenverantwortlich) ihren Versicherungsträger. Organe der Selbstverwaltung sind die Vertreterversammlung und der Vorstand.
Solidaritätsprinzip
Die Sozialversicherung beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Es besagt, daß die zu versichernden Risiken von allen Versicherten gemeinsam (solidarisch) getragen werden. Jeder zahlt nach der gesetzlichen Verpflichtung Beiträge zur Sozialversicherung; die Leistungen aber werden z.T. ohne Rücksicht auf diesen Beitrag erbracht (z. B. Anrechnung beitragsfreier Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung). Es braucht also, anders als beim Versicherungsprinzip, kein Gleichgewicht zwischen Beitrag und Leistung zu bestehen.
Sozialbeirat
Aufgabe des Sozialbeirates ist es u. a., gutachterlich zur Rentenanpassung und zum Sozialbericht der Bundesregierung Stellung zu nehmen. Der Sozialbeirat besteht beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung aus vier Vertretern der Versicherten, vier Vertretern der Arbeitgeber, einem Vertreter der Deutschen Bundesbank, drei Vertretern der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Sozialbericht
Die Bundesregierung gibt mit dem Sozialbericht dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat einen Überblick über die sozial- und gesellschaftspolitischen Maßnahmen und Vorhaben. Damit erhält die Öffentlichkeit einen umfassenden Einblick, in welchem Umfang Soziale Sicherheit, soziale Gerechtigkeit und eine humanere Gestaltung des Arbeitslebens erreicht worden sind. Der Sozialbericht ist die Bilanz der auf sozial- und gesellschaftspolitischem Gebiet geleisteten Arbeit.
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