Sozialbudget Sozialdatenbank Soziale Sicherheit

Sozialbudget

Das Sozialbudget ist ein Überblick über alle sozialen Leistungen und ihre Finanzierung in der Bundesrepublik Deutschland, verbunden mit einer kurz- und mittelfristigen Vorausschau. Die Leistungen und ihre Finanzierung werden nach Institutionen, daneben aber auch nach Zweck und Ursache (Funktionen) und nach Herkunft gegliedert. Die Zahlen des Sozialbudgets stimmen mit dewirtschaftlichen Grundannahmen und Daten über Sozialleistungen und ihrer Finanzierung überein, die in die gesamtwirtschaftliche Voraussetzung der Bundesregierung eingegangen sind (volkswirtschaftliche Gesamtrechnung). Das Sozialbudget ist zugleich Grundlage der internationalen Berichterstattung.

Sozialdatenbank
Die Sozialdatenbank beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist eine Sammlung von Daten für das Sozialbudget, zur Struktur des versicherten Personenkreises und zur Unfallverhütung und Unfallforschung. Sie soll den für die Sozialplanung notwendigen Informationsfluß erweitern und beschleunigen und die Transparenz im Bereich der Sozialen Sicherung erhöhen.

Soziale Sicherheit
Die Soziale Sicherheit (auch Soziale Sicherung genannt) ist ein Sammelbegriff für die Sozialversicherung, die Versorgung und die Sozialhilfe. Der Begriff wurde 1948 von den Vereinten Nationen in die allgemeine Erklärung der Menschenrechte aufgenommen: „Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf Soziale Sicherheit." Das Schwergewicht der Sozialen Sicherheit liegt in der Bundesrepublik Deutschland in der Sozialversicherung.

Sozialer Rechtsstaat
Die Bundesrepublik Deutschland ist nach ihrer Verfassung ein demokratischer und sozialer Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz). Das damit anerkannte Prinzip besagt, daß jeder Bürger Anspruch auf angemessene Lebensmöglichkeit und ein menschenwürdiges Dasein hat; daß die Tätigkeit des Staates an Gesetz und Recht gebunden ist und Rechtssicherheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten sind.

Sozialgeheimnis
Jeder hat Anspruch darauf, daß seine Geheimnisse (insbesondere die zum persönlichen Lebensbereich gehörenden Geheimnisse) von den Sozialversicherungsträgern und ihren Verbänden nicht unbefugt offenbart werden. Eine Offenbarung ist nur dann zulässig, wenn der Versicherte zustimmte oder eine gesetzliche Mitteilungspflicht besteht.

Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialgerichtsbarkeit ist der Rechtsschutz auf allen Gebieten der Sozialversicherung. Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden und Versicherungsträgern getrennte, besondere Gerichte ausgeübt. Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind: die Sozialgerichte, die Landessozialgerichte und das Bundessozialgericht.

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