Versicherungszweig Versorgung Versorgungsausgleich

Versicherungszweig
Mit dem Wort Versicherungszweig bezeichnet man die Art der Sozialversicherung, der man aufgrund seiner Beschäftigung oder Beitragsleistung angehört. In der gesetzliche Rentenversicherung gibt es drei Versicherungszweige: die Rentenversicherung der Angestellten, der Arbeiter und die knappschaftliche Rentenversicherung.

Versorgung
Versorgung (z. B. Kriegsopferversorgung, Lastenausgleich) ist die Entschädigung für ein der Allgemeinheit erbrachtes Opfer. Nicht die eigene Vorsorge durch Beitragsleistung führt zur Versorgung, sondern ein vorausgegangenes Opfer. Die Versorgung wird durch Steuermittel finanziert.

Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich dem Zugewinn-Ausgleich). Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine auszugleichende Versorgung. Dem berechtigten Ehegatten steht als Ausgleich die Hälfte des Wertunterschiedes zu. Ziel des Versicherungsausgleichs ist die eigenständige Soziale Sicherung der Frau im Fall der Scheidung.

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