Volksversicherung Vorruhestandsgeld Wanderversicherung
Volksversicherung
Volksversicherung ist die Einbeziehung der nahezu gesamten Bevölkerung in das soziale Versicherungssystem des Staates und Leistungsgewährung entsprechend dem Beitragsaufkommen (mit staatlichen Zuschüssen) sowie Verwaltung des Systems auf genossenschaftlicher Grundlage (Selbstverwaltung). Gegensatz: die Staatsbürgerversorgung. Sie wird im wesentlichen aus Steuermitteln finanziert, gewährt allen Bürgern eine gleichhohe Grundsicherung (Mindestversorgung) und wird vom Staat verwaltet.
Vorruhestandsgeld
Das Vorruhestandsgeld ist keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Es wird vom Arbeitgeber aufgrund tariflicher Vereinbarung gezahlt.
Wanderversicherung
Wanderversicherung liegt vor, wenn für einen Versicherten wirksame Beiträge zu mehreren Versicherungszweigen der gesetzlichen Rentenversicherung (z. B. Rentenversicherung der Arbeiter und Knappschaftliche Rentenversicherung) entrichtet sind.
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